Corona-Update vom 11. Dezember

Der Bundesrat hat heute unter anderem folgendes beschlossen:

  • Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen.
  • Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen.
  • Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.
  • Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.
  • Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten.

Diese Vorgaben bedeuten für uns:

  1. Die Hallen müssen ab Samstag, 12.12. an allen Werktagen ab 19 Uhr  sowie an allgemeine Sonn- und Feiertagen geschlossen werden
  2. Weiter Informationen betreffend Kompensationen, Kursen, Court7 und weiteren Massnahmen folgen nächste Woche

Spezialtarif in den Traglufthallen für TCW Junioren

Ab sofort können die TCW Junioren zu einem Spezialtartif einen Tennisplatz in den Traglufthallen buchen. Wenn Junioren gemeinsam das Racket schwingen möchten, haben sie die Möglichkeit, im Reservationssytem eine der folgenden Buchungsformen anzuklicken:

Eine Stunde 2 Junioren / Eine Stunden 3 Junioren / Eine Stunde 4 Junioren / Zwei Stunden 2 Junioren / Zwei Stunden 3 Junioren / Zwei Stunden 4 Junioren

Diese Spielarten können nur von Junioren A und B des TCW gebucht werden und nur zu folgenden Zeiten: Werktags von 7 bis 17 Uhr und Sa/So von 7 bis 20 Uhr. Bei all diesen Spielarten müssen die Namen aller Spieler eingegeben werden (analog dem Sommersystem). Dies bedeutet, dass die Ermässigung nur gilt, wenn ausschliesslich Junioren unseres Clubs untereinander spielen.

Der Preis pro Stunde beträgt einheitlich CHF 20.–. Die Rechnung erhält der Reservator, bzw. dessen Rechnungsempfänger (Eltern).

Angepasstes Schutzkonzept ab 19. 10. 2020

Ab Montag, 19. Oktober 2020 gelten schweizweit neue Corona-Regeln. Der Vorstand des TCW hat deswegen das Schutzkonzept wie folgt angepasst:

  1. Im Clubhaus (Garderoben, Court 7) gilt grundsätzlich Maskenpflicht
  2. Im Court 7 darf nur sitzend konsumiert werden
  3. Im Court 7 dürfen sich maximal 15 Personen gleichzeitig aufhalten
  4. In den Traglufthallen gilt für Zuschauerinnen und Zuschauer Maskenpflicht
  5. Es gilt weiterhin die Vorgabe für alle, sich bei jedem Aufenthalt auf der Anlage zu registrieren
  6. Die allgemeinen Hygienemassnahmen gelten weiterhin (Distanzregeln, Händewaschen, bei Husten und Fieber zu Hause bleiben)
  7. Der Spielbetrieb ist nicht beeinträchtigt.


Wettswil, 18. Oktober 2020 / Der Vorstand